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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1422/10   

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https://dejure.org/2016,102839
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1422/10 (https://dejure.org/2016,102839)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.02.2016 - L 11 AS 1422/10 (https://dejure.org/2016,102839)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - L 11 AS 1422/10 (https://dejure.org/2016,102839)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1422/10
    Unschädlich ist es, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsaktes, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R, Rn. 17; vgl insoweit auch ausführlich: Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2013 - L 11 AS 1394/09 m.w.N.).

    Diese Auffassung steht im Widerspruch zu der Entscheidung des BSG vom 17. Dezember 2009 (a.a.O.) und stellt zu sehr auf rein formale Gesichtspunkte ab (vgl. insoweit ausführlich: Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2013, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2013 - L 11 AS 1394/09

    Adressat des Verwaltungsaktes; Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Auslegung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1422/10
    Unschädlich ist es, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsaktes, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R, Rn. 17; vgl insoweit auch ausführlich: Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2013 - L 11 AS 1394/09 m.w.N.).

    Diese Auffassung steht im Widerspruch zu der Entscheidung des BSG vom 17. Dezember 2009 (a.a.O.) und stellt zu sehr auf rein formale Gesichtspunkte ab (vgl. insoweit ausführlich: Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2013, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2009 - L 9 AS 157/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1422/10
    Gegen das seinem Bevollmächtigten am 27. November 2010 zugestellte Urteil richtet sich die am 2. Dezember 2010 eingelegte Berufung des Klägers, mit der er geltend macht, dass hinsichtlich der Bestimmtheit das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 16. Dezember 2009 - L 9 AS 157/09 - nicht beachtet worden sei.

    Der Meinung, nach der ein Aufhebungs- bzw. Rücknahmebescheid nur bei datumsmäßiger Benennung sämtlicher den Aufhebungs- und Erstattungszeitraum betreffender Leistungsbescheide hinreichend bestimmt i.S.d. § 33 SGB X sein soll (so etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 16. Dezember 2009 - L 9 AS 477/08 8 und L 9 AS 157/09), folgt der Senat nicht.

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1422/10
    Somit ist wiederum keine Abänderung oder Ersetzung eines angegriffenen Bescheides im Sinne des § 96 Abs. 1 SGG erfolgt, die die zuletzt genannten Bescheide zum Gegenstand des Verfahrens machen würde (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2014 - B 14 AS 39/13 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2009 - L 9 AS 477/08

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides über die Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1422/10
    Der Meinung, nach der ein Aufhebungs- bzw. Rücknahmebescheid nur bei datumsmäßiger Benennung sämtlicher den Aufhebungs- und Erstattungszeitraum betreffender Leistungsbescheide hinreichend bestimmt i.S.d. § 33 SGB X sein soll (so etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 16. Dezember 2009 - L 9 AS 477/08 8 und L 9 AS 157/09), folgt der Senat nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1429/12
    Zur Begründung hat es angegeben, dass dem Kläger ein einfacherer Weg zur Erreichung seines Rechtschutzziels zur Verfügung stehe und er durch das vorliegende Verfahren keine weitergehenden Vorteile erlangen könne, weil der zur Überprüfung gestellte Zeitraum bereits Gegenstand des beim SG anhängig gewesenen Verfahrens S 17 AS 2440/08 bzw. des Berufungsverfahrens beim LSG Niedersachsen-Bremen L 11 AS 1422/10 und auch weiterer gerichtlicher Verfahren sei.

    Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil vorliegend das Klagebegehren pauschal mit "ALG II Leistungen 2-7/08" bezeichnet worden ist und daher als Leistungsbegehren aufgefasst werden könnte, hingegen Gegenstand des Verfahrens S 17 AS 2440/08 bzw. L 11 AS 1422/10 eine teilweise Leistungsaufhebung im genannten Zeitraum ist, so dass möglicherweise die erforderliche Übereinstimmung des Streitgegenstands nicht gegeben ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1376/10
    Dieser Bescheid sowie die darauf bezogenen Änderungsbescheide seien Gegenstand des weiteren vor dem SG Braunschweig geführten Verfahrens S 17 AS 2440/08 (Berufungsverfahren vor dem erkennenden Senat L 11 AS 1422/10).
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